Das Medienrecht umfasst eine Vielzahl verschiedener Gesetze, welche die rechtlichen Beziehungen im Bereich Film, Fernsehen, Rundfunk, Presse, Multimedia und generell im Internet regeln. Neben dem Urhebergesetz spielen hier vor allem das Telemediengesetz sowie das Grundgesetz eine bedeutende Rolle. Seit das Internet eine neue Freiheit der Kommunikation und Verbreitung von Medien ermöglicht hat, entwickelt sich das Medienrecht sehr schnell und dynamisch weiter. Die Grenzen zu anderen Rechtsgebieten sind dabei fließend.
Als Medienanwalt ist Robin Neuwirth stets mit den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung vertraut und unterstützt seine Mandanten mit seiner Expertise und langjährigen Erfahrung in allen Rechtsthemen rund um Medien, Presse und Internet. Insbesondere bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Privatpersonen und Unternehmen geht er versiert gegen rechtswidrige Eingriffe und Äußerungen vor.
1. Worum geht es im Presse- und Medienrecht?
Obwohl das Presse- und Medienrecht sehr unterschiedliche Rechtsprobleme behandelt, stehen vor allem rechtswidrige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Zentrum der anwaltlichen Praxis. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Berichterstattung und Informationsverteilung finden die meisten Verletzungen des Persönlichkeitsrechts heute im Internet statt, z. B. in sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder Youtube sowie in Mediatheken und auf anderen Plattformen.
Zu den häufigsten Persönlichkeitsrechtverletzungen gehören:
- Verletzung des Rechts am eigenen Bild, z. B. durch Veröffentlichung von Fotos
- Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede oder Verspottung
- Behauptung unwahrer Tatsachen
- Eingriff in die Sozialsphäre (z. B. berufliche Diffamierung), in die Privatsphäre (z. B. Berichte über Lebensstil eines Prominenten) sowie in die Intimsphäre (z. B. Aussagen über die Sexualität oder den Krankheitszustand eines Menschen).
- „Shitstorm“ gegen Unternehmen, der das Geschäft schädigt
- Verstoß gegen Sorgfaltspflichten bei Verdachtsberichterstattung
2. Medienrechtliche Ansprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Das Grundgesetz schützt vor Eingriffen in den Persönlichkeitsbereich. Wer in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann sich daher wehren.
Bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht ist schnelles Handeln besonders wichtig, denn das Internet und die digitalen Medien vergessen nicht!
3. Beispiele aus dem Medien- und Presserecht
Medienrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Berichtigung und Schadensersatz kommen in einer Vielzahl verschiedener Situationen in Betracht. Die häufigsten Fälle sind dabei:
Verletzung des Rechts am eigenen Bild und der Privatsphäre
Das Recht am eigenen Bild wird verletzt, wenn jemand ein Foto oder Video, auf dem der Betroffene abgebildet ist, ohne Einwilligung veröffentlicht oder mit anderen teilt. Das gilt insbesondere dann, wenn das Bildmaterial einen Einblick in das Liebesleben oder die Intimsphäre gibt, z. B. wenn der Ex-Partner einen „Racheporno“ ins Internet stellt oder an Freunde verschickt. Auch Informationen aus dem Bereich der Privatsphäre dürfen nicht einfach der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Unternehmen genießen einen ähnlichen Schutz und können gegen fehlerhafte Informationen über Ihr Geschäft vorgehen.
Verleumdung, Beleidigung und Tatsachenbehauptung
In den sozialen Medien und auf Bewertungsportalen kann man leicht den Ruf einer anderen Person oder eines Unternehmens schädigen. Behauptungen über falsche Tatsachen verbreiten sich oft schneller als die Wahrheit. Ob private Rivalen, entliebte Ex-Partner, Klassenkameraden, berufliche Konkurrenten oder unzufriedene Kunden: Verleumdung kommt gegenüber Privatpersonen ebenso häufig vor wie gegenüber Unternehmen.
Berichte über Strafverfahren
In der Presse und im Fernsehen wird regelmäßig über Strafverfahren sowohl von bekannten Persönlichkeiten als auch von Privatpersonen berichtet. Das Medienrecht erlaubt aber nicht ohne Weiteres, den Beschuldigten eines Strafverfahrens namentlich oder anderweitig identifizierbar zu benennen. Es gibt umfangreiche Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung, die im journalistischen Geschehen immer wieder verletzt werden. Die Konsequenzen für den Betroffenen können dramatisch sein, da sich die Reputation einer Person häufig auch nach bewiesener Unschuld nicht wiederherstellen lässt.
4. Medienanwalt Robin Neuwirth
Ob Persönlichkeitsrechtsverletzung oder mediale Krisenberatung – ich bin Ihr erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Presse- und Medienrecht und stehe als Berater und Verteidiger an Ihrer Seite. Bei unangebrachter Medienberichtserstattung, Rufschädigung, Verletzung der Privatsphäre, Ehrverletzungen und Falschberichterstattungen setze ich schnellstmöglich die Unterlassung für Sie durch und sorge zudem für zeitnahe Berichtigung, Gegendarstellung und Entschädigung. Unternehmen unterstütze ich beim Reputationsmanagement und berate in medienrechtlichen Krisen zur Prävention und Schadensbegrenzung.