Rechtsanwalt Robin Neuwirth ist deutschlandweit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt eBay Recht tätig und unterstützt private und gewerbliche eBay Nutzer bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Dazu gehören insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Prävention gegen Betrugsfälle sowie die Geltendmachung von Zahlungs- und Lieferansprüchen, z. B. bei abgebrochener Auktion oder nicht versendeter Ware.
1. Gewerblicher oder privater eBay Verkäufer?
Viele Gerichte haben sich bereits mit der Frage beschäftigt, wer als gewerblicher eBay Verkäufer zu qualifizieren ist. Die Einordnung ist von großer praktischer Bedeutung, denn gewerbliche Händler müssen sich zusätzlich mit ihren rechtlichen Informationspflichten und der Verwendung rechtssicherer AGB auseinandersetzen.
Die Schwelle vom privaten zum gewerblichen Verkäufer ist geringer, als viele eBay Enthusiasten denken. Wer nur einmal eine Neuware verkauft, kann noch als Privatverkäufer gelten. Wird allerdings mehrmals hintereinander der gleiche Artikel als Neuware verkauft, handelt es sich in der Regel um eine gewerbliche Tätigkeit. Auch vermeintlich private eBay Verkäufer können daher eine Abmahnung bekommen, wenn ein anderer Anbieter in dem Verkäufer einen gewerblichen Konkurrenten sieht.
Bei der Frage, ob ein eBay Anbieter geschäftlich oder privat handelt, kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine sichere Abklärung ist nur im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung möglich. Auch wer kein Gewerbe angemeldet hat und nur als Hobby auf eBay und eBay Kleinanzeigen ein Nebeneinkommen erzielt, kann betroffen sein.
Folgende Fälle hat die Rechtsprechung bereits entschieden:
- Wer in 5 Wochen auf eBay 91 Artikel anbietet, handelt geschäftlich
- eBay Verkauf von 15 Festplatten pro Monat lässt auf ein Gewerbe schließen
- Der Verkauf von zehn neuwertigen Markenkleidungsstücken auf eBay lässt vermuten, dass der Verkäufer geschäftlich handelt
Die Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen eBay Angeboten ist daher oft schwer.
2. Pflichten als gewerblicher eBay Anbieter
Wer als gewerblicher Händler einen eBay Shop betreibt oder Angebote auf eBay Kleinanzeigen einstellt, muss umfangreiche Pflichten einhalten. Dazu gehören:
- Einhaltung des Widerrufsrechts
- Haftung für Mängel
- Erteilung von Pflichtinformationen
- Ordnungsgemäße Artikelbeschreibung
- Korrekte Preisangaben und Lieferzeiten
- Verwendung rechtmäßiger AGB
Jeder Verstoß gegen eine dieser Pflichten kann zu Streit mit den Käufern führen. Wesentlich gravierender und teurer sind aber die Folgen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch einen Konkurrenten.
Durch meinen Tätigkeitsschwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur Einrichtung eines rechtssicheren eBay Shops: Ich erstelle für Sie alle Rechtstexte wie Impressum, Widerrufsbelehrung und AGB und prüfe Ihre Angebote auf mögliche Rechtsverstöße.
Sie haben sich an alle Regeln und Pflichten gehalten und erstellen Ihre Angebote mit größter Sorgfalt – Ihre Konkurrenz jedoch nicht? Das müssen Sie nicht hinnehmen! So wie Sie selbst bei Pflichtverstößen abgemahnt werden können, dürfen Sie auch Ihre Mitbewerber auf wettbewerbswidriges Verhalten hinweisen und die Unterlassung fordern. Dazu spreche ich für Sie eine anwaltliche Abmahnung aus und verfolge Ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht.
3. Keine fremden Bilder oder Markennamen in eBay Angeboten
In Abmahnungen gegen private eBay Verkäufer werden meist Verstöße gegen Urheberrechte oder Markenrechte beanstandet. Fotos und Bilder sind immer urheberrechtlich geschützt. Auch wenn es für viele private eBay Verkäufer verlockend ist, das perfekte Produktfoto des Herstellers in der eigenen Anzeige zu verwenden – ohne Nutzungsrechte dürfen Bilder nicht in Anzeigen kopiert werden. Es droht immer eine kostspielige Abmahnung! Auch die Werbewirkung bekannter Markennamen verleitet immer wieder zu Rechtsverstößen.
Haben auch Sie in Ihrem eBay Angebot ein Bild, Foto oder den Namen einer fremden Marke verwendet und wurden daraufhin abgemahnt? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf! Ich prüfe für Sie alle Einzelheiten des Vorfalls und verteidige Sie gegen die Forderungen. Sind die Vorwürfe einer unberechtigten Bild- oder Markennutzung berechtigt, sorge ich für Schadensbegrenzung und unterstütze Sie parallel bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer weiteren eBay Angebote.
Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie selbst Opfer von Bilderklau oder Ausnutzung Ihres Markennamens sind. Ich setze mich für die Unterlassung der Rechtsverstöße ein und fordere gegebenenfalls Schadensersatz für die unrechtmäßige Verwendung Ihrer Fotos oder Marken.
4. eBay Bewertungen löschen lassen
Plattformen wie eBay und inzwischen auch eBay Kleinanzeigen leben von den Bewertungen der anderen Nutzer. Eine negative Bewertung kann das gesamte Geschäft eines eBay Shops ruinieren. Ich prüfe für Sie, ob die Bewertung unrechtmäßig ergangen ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Entfernung oder Änderung zustehen. Die Löschung von Bewertungen im Internet kann nervenaufreibend sein und aussichtslos erscheinen. Ich kümmere mich um die schnellstmögliche Entfernung unzulässiger Bewertungen und setze die Löschung bei Bedarf auch gerichtlich für Sie durch.
5. Käufer zahlt nicht oder Artikel nicht erhalten
Wer auf eBay oder eBay Kleinanzeigen einen Artikel ersteigert oder „sofort kauft“, geht einen Kaufvertrag ein und ist zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Im Gegenzug muss der Verkäufer die Ware pflichtgemäß übergeben oder liefern.
Zahlungsschwierigkeiten, eine nachträgliche Änderung der Kauf- oder Verkaufsentscheidung, doppelt ge- oder verkaufte Artikel oder das bloße Vergessen der Auktion: All diese Gründe ändern nichts an der vertraglichen Verpflichtung. Hat der Käufer Ihres Artikels auch nach Aufforderung nicht gezahlt oder nur mitgeteilt, dass er die Ware nun doch nicht mehr haben möchte? Oder der Verkäufer teilt Ihnen mit, er könne oder wolle den Artikel nun doch nicht verkaufen? Dann können Sie wie folgt vorgehen:
- Weisen Sie den Käufer/Verkäufer schriftlich darauf hin, dass er einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Nutzen Sie die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten (z. B. eBay Nachrichtenfunktion).
- Setzen Sie eine Frist von mindestens einer Woche zur Zahlung/Lieferung.
- Melden Sie den Vorfall über die Hilfeseiten von eBay und eBay Kleinanzeigen.
- Fordern Sie den Käufer/Verkäufer mithilfe einer anwaltlichen Mahnung letztmalig zur Vertragserfüllung auf.
- Bleiben diese Wege erfolglos, können Sie auf Zahlung/Lieferung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung klagen.
Verbraucher haben gegenüber Unternehmern ein Widerrufsrecht und können ihre Willenserklärung widerrufen. Bei Verkäufen zwischen Gewerbetreibenden oder zwischen Privatpersonen gilt das nicht. Kauft etwa ein Verbraucher auf eBay Kleinanzeigen einen Artikel von einem Privatanbieter, so besteht kein Widerrufsrecht. Auch wenn Unternehmer untereinander mit Waren handeln oder Artikel verkaufen, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Ich mache Ihre Zahlungs-, Liefer- und Schadensersatzansprüche für Sie geltend und erhebe bei Bedarf auch Klage vor Gericht.
6. Was tun bei eBay Betrug?
Auch Betrüger treiben sich gern auf eBay herum und entwickeln immer neue Betrugsmaschen. Der kleine Bruder eBay Kleinanzeigen ist ebenso häufig Ort des Geschehens für Scam und Fake Anzeigen. Dank neuer Funktionen wie „Sicher Bezahlen“ und dem „(Ver)Käuferschutz von eBay Kleinanzeigen“ wird es für Abzocker immer schwieriger. Nichtsdestotrotz gehen laufend Anzeigen wegen eBay Betrug bei der Polizei ein. Häufige Betrugsmaschen sind etwa:
Betrug des Käufers: Der Identitätsklau
Hacker knacken die Accounts von vertrauenswürdigen eBay und eBay Kleinanzeigen Nutzern, denn bei guten Profilbewertungen schöpfen Käufer zunächst keinen Verdacht. Die Betrüger erstellen dann Verkaufsangebote mit beliebten Artikeln zu besonders günstigen Preisen, bevor die betrügerische Aktivität von eBay erkannt wird.
Besonders perfide: Manche Betrüger schicken sogar Fotos vom Personalausweis des Accountbesitzers oder haben andere augenscheinliche Vertrauensbeweise, die auf einem Identitätsdiebstahl beruhen. Lässt sich ein Interessent darauf ein, den Kaufpreis über PayPal („Geld an Freunde senden“) oder Echtzeitüberweisung zu zahlen, ist das Geld in der Regel verloren: Die Betrüger heben das Geld sofort ab und verschwinden.
Betrug des Verkäufers: Abholen und Käuferschutz geltend machen
Der Käuferschutz kann auch nach hinten losgehen, wenn der Betrüger eine Ware mit Käuferschutz bezahlt (z. B. PayPal oder eBay Kleinanzeigen „Sicher bezahlen“) und ein Mittäter die Ware beim gutgläubigen Verkäufer abholt. Der Betrüger macht anschließend den Käuferschutz geltend. Er behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Der Verkäufer gerät in Beweisnot und muss das Geld zurückzahlen.
Betrug ist strafbar! Melden Sie den Vorfall auch bei der Polizei und stellen Sie Strafanzeige. Sichern Sie alle Beweismittel, indem Sie das eBay Angebot, E-Mails und den Nachrichtenverlauf ausdrucken.
7. Ihr eBay Rechtsanwalt Robin Neuwirth
Jede Internetplattform hat ihre eigenen rechtlichen Stolperfallen und Hürden. Dank langjähriger Erfahrung bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen rund um eBay. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur gelegentlich etwas bei eBay Kleinanzeigen verkaufen oder einen großen eBay Shop betreiben. Abmahnungen, Konflikte und Betrug können jeden treffen.
Ich berate und vertrete Sie bei Streit mit Käufern oder Verkäufern, wehre Abmahnungen für Sie ab und setze Ihre Ansprüche und Rechte gegen andere eBay Nutzer für Sie durch. Ich zeige Ihnen stets Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und vertrete Sie zielstrebig außergerichtlich und vor Gericht. eBay Shop-Betreibern stehe ich vom ersten Moment an zur Seite und erstelle sämtliche Rechtstexte, sodass Rechtsstreit und Abmahnungen bestmöglich vermieden werden.