Abmahnungen drohen im Geschäftsverkehr und im Internet an jeder Ecke. Die Gründe sind vielfältig:
Bilderklau, Werbung mit einer fremden Marke, fehlerhaftes Impressum, rechtswidrige AGB auf eBay und zahlreiche andere Fauxpas können abgemahnt werden.

Durch eine Abmahnung sollen Rechtsverstöße außergerichtlich beseitigt werden. Für Betroffene, die sich gegen eine Rechtsverletzung wehren wollen, stellt das Instrument der Abmahnung damit einen einfachen und effizienten Weg dar. Doch längst nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt und insbesondere Massenabmahnungen sollten stets genau geprüft werden.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth verfügt über jahrelange Erfahrung in der Abwehr und Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Abmahnungen. Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten oder wollen die Unterlassung eines Rechtsverstoßes durchsetzen? Robin Neuwirth ist Ihr kompetenter Rechtsanwalt bei Abmahnungen und steht Ihnen bei allen Fragen zum Thema Abmahnung zur Seite.

1. Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein Schreiben, in dem ein bestimmtes Verhalten des Empfängers gerügt und die Unterlassung verlangt wird. Bei einem Verstoß gegen das Markenrecht oder Urheberrecht einer anderen Person sowie bei Wettbewerbsverstößen wird gefordert, die beanstandete Rechtsverletzung zu beseitigen (z. B. Löschen einer rechtsverletzenden Werbeanzeige) und das Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Dazu soll innerhalb einer gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die dem Schreiben meist bereits beiliegt. Unterzeichnet der Abgemahnte die Erklärung und wiederholt das gerügte Verhalten anschließend, so muss er die vereinbarte Strafe zahlen.

Unterzeichnen Sie niemals eine ungeprüfte Unterlassungserklärung eines gegnerischen Anwalts. Auch der Anwalt der Gegenseite möchte das Beste für seinen Mandanten herausholen. Die Unterlassungsklärungen sind daher in aller Regel zu weit gefasst.

Reagiert der Empfänger auf die Abmahnung nicht, kann der Abmahner gerichtliche Schritte einleiten und etwa eine einstweilige Verfügung beantragen.

Wer eine Abmahnung aussprechen oder sich dagegen wehren will, sollte sich immer rechtlich beraten lassen. Aufgrund der kurzen Fristen in Abmahnungen bekommen Sie bei mir immer schnellstmöglich einen Termin. Ich prüfe für Sie, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und ob die Beseitigung und Unterlassung im Wege einer Abmahnung gefordert werden kann. Reagiert Ihr Gegner nicht wie gewünscht, setze ich Ihre Ansprüche auch gerichtlich für Sie durch.

2. Wer darf eine Abmahnung aussprechen?

Nicht jeder, der einen Rechtsverstoß entdeckt, kann eine Abmahnung aussprechen. Der Absender muss auch berechtigt sein, die Rechtsverletzung zu verfolgen. Es gilt der Grundsatz: Nur wer in seinen Rechten verletzt ist, darf abmahnen.
  • Im Urheberrecht ist das der Urheber selbst, der Inhaber einer ausschließlichen Nutzungslizenz des geschützten Werks oder eine Wahrnehmungsgesellschaft wie die GEMA.
  • Im Markenrecht können nur der Markeninhaber oder ebenfalls der Inhaber einer ausschließlichen Markenlizenz eine Abmahnung aussprechen.
  • Im Wettbewerbsrecht gilt dagegen ein anderer Maßstab. Ein unlauteres Wettbewerbsverhalten verletzt die Rechte der Mitbewerber sowie die Rechte der Verbraucher. Ein Wettbewerbsverstoß kann daher von allen konkreten Mitbewerbern sowie von bestimmten Verbänden wie der Wettbewerbszentrale oder der Verbraucherschutzzentrale abgemahnt werden.
Ich prüfe stets, ob der Absender überhaupt zum Ausspruch der Abmahnung berechtigt ist. Gerade im Wettbewerbsrecht lohnt sich ein genauer Blick, da nicht immer ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Absender und Empfänger einer Abmahnung gegeben ist. Hier kommt es immer sehr stark auf den Einzelfall an – eine individuelle Prüfung ist daher unerlässlich.
 
Meine Schwerpunkte als Rechtsanwalt sind der gewerbliche Rechtsschutz und Rechtsverstöße im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für Abmahnungen.

3. Was kann abgemahnt werden?

Abmahnungen sind in fast allen Rechtsgebieten möglich. Ich vertrete und berate meine Mandanten bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Dazu zählen u. a. folgende Rechtsverstöße:

  • Bilderklau und unrechtmäßig verwendete Grafiken, Fotos, Musikstücke, Texte oder andere urheberrechtlich geschützte Werke
  • Filesharing
  • Fehlende Urhebernennung
  • Die Verwendung einer fremden Marke, z. B. in einer Anzeige oder einem Kaufangebot
  • Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
  • Die Verwendung von fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Irreführende Werbung
  • Preisangaben ohne Mehrwertsteuer sowie falsche Preise
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Die Verschaffung eines unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteils
Sind Sie von einem Rechtsverstoß betroffen und wissen nicht, ob die Vorwürfe berechtigt sind? Auf Grundlage meiner langjährigen Erfahrung mit Abmahnungen erkläre ich Ihnen im Detail, ob Sie ein Recht verletzt haben bzw. ob Sie gegen einen Verstoß vorgehen können. Ich berate meine Mandanten in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts, Medienrechts, Urheberrechts und Markenrechts, sodass ich häufige Stolperfallen und typische Rechtsverletzungen sehr gut kenne und die Erfolgsaussichten einer Abmahnung einschätzen kann.

4. Was kostet eine Abmahnung?

Der Abmahner kann den Ersatz der Kosten fordern, die durch die Abmahnung entstanden sind. Dazu zählen neben den Anwaltskosten z. B. die Kosten zur Ermittlung der Adresse des Rechtsverletzers. Ist dem Abmahner durch die Rechtsverletzung ein Schaden entstanden, kann er zudem Schadensersatz fordern. Das kann z. B. der Gewinn sein, der dem Abmahner durch den Rechtsverstoß entgangen ist.

Beispiel: Wer ohne Berechtigung ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z. B. ein Bild oder ein Musikstück) verwendet, muss mit einer Schadensersatzforderung in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr rechnen.

Die genauen Kosten einer Abmahnung variieren stark mit der Art des Rechtsverstoßes und können sehr hoch sein.

Nicht selten werden die Kosten in Abmahnungen zu hoch angesetzt, sodass eine genaue Prüfung auch bei Vorliegen eines Fehlverhaltens immer dringend zu empfehlen ist. Ich konnte die Abmahnkosten für meine Mandanten schon oft herunterhandeln und somit die finanziellen Folgen des Rechtverstoßes spürbar reduzieren.
Aufgrund meiner umfangreichen Erfahrung kann ich meine Mandanten stets zielsicher zu den Kosten der Abmahnung und dem Wert der Ansprüche beraten und erreiche dabei stets das bestmögliche Ergebnis. Gerne prüfe ich für Sie den genauen Gegenstandswert der Rechtsverletzung und wie hoch die geforderten Beträge sein dürfen.

5. Robin Neuwirth: Ihr Rechtsanwalt bei Abmahnungen

Ich bin ausschließlich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig und habe bereits zahlreiche Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht mit Erfolg abgewehrt und durchgesetzt.

Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung Ihres abmahnsicheren Geschäftsbetriebs und prüfe für Sie, ob Mitbewerber Ihre Rechte verletzen. Unfaires Verhalten und Verstöße gegen Ihr Urheber- oder Markenrecht mahne ich zielgerichtet ab und sorge dafür, dass Ihre Gegner sich zur Unterlassung verpflichten. Haben Sie durch einen Rechtsverstoß einen Schaden erlitten oder ist Ihnen Gewinn entgangen? Dann fordere ich für Sie Schadensersatz und verfolge Ihre Forderungen ggf. auch vor Gericht.

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, so prüfe ich genau, ob der Absender zum Ausspruch der Abmahnung berechtigt war und ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Ich sorge für eine bestmöglichen Reduzierung der Abmahnkosten und verhandle den Inhalt der Unterlassungserklärung, sodass Sie keine unnötigen Verpflichtungen eingehen. Unberechtigte Abmahnungen wehre ich schnell und erfolgreich ab.