Abmahnungen drohen im Geschäftsverkehr und im Internet an jeder Ecke. Die Gründe sind vielfältig:
Bilderklau, Werbung mit einer fremden Marke, fehlerhaftes Impressum, rechtswidrige AGB auf eBay und zahlreiche andere Fauxpas können abgemahnt werden.
Durch eine Abmahnung sollen Rechtsverstöße außergerichtlich beseitigt werden. Für Betroffene, die sich gegen eine Rechtsverletzung wehren wollen, stellt das Instrument der Abmahnung damit einen einfachen und effizienten Weg dar. Doch längst nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt und insbesondere Massenabmahnungen sollten stets genau geprüft werden.
1. Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist ein Schreiben, in dem ein bestimmtes Verhalten des Empfängers gerügt und die Unterlassung verlangt wird. Bei einem Verstoß gegen das Markenrecht oder Urheberrecht einer anderen Person sowie bei Wettbewerbsverstößen wird gefordert, die beanstandete Rechtsverletzung zu beseitigen (z. B. Löschen einer rechtsverletzenden Werbeanzeige) und das Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Dazu soll innerhalb einer gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die dem Schreiben meist bereits beiliegt. Unterzeichnet der Abgemahnte die Erklärung und wiederholt das gerügte Verhalten anschließend, so muss er die vereinbarte Strafe zahlen.
Reagiert der Empfänger auf die Abmahnung nicht, kann der Abmahner gerichtliche Schritte einleiten und etwa eine einstweilige Verfügung beantragen.
2. Wer darf eine Abmahnung aussprechen?
- Im Urheberrecht ist das der Urheber selbst, der Inhaber einer ausschließlichen Nutzungslizenz des geschützten Werks oder eine Wahrnehmungsgesellschaft wie die GEMA.
- Im Markenrecht können nur der Markeninhaber oder ebenfalls der Inhaber einer ausschließlichen Markenlizenz eine Abmahnung aussprechen.
- Im Wettbewerbsrecht gilt dagegen ein anderer Maßstab. Ein unlauteres Wettbewerbsverhalten verletzt die Rechte der Mitbewerber sowie die Rechte der Verbraucher. Ein Wettbewerbsverstoß kann daher von allen konkreten Mitbewerbern sowie von bestimmten Verbänden wie der Wettbewerbszentrale oder der Verbraucherschutzzentrale abgemahnt werden.
Meine Schwerpunkte als Rechtsanwalt sind der gewerbliche Rechtsschutz und Rechtsverstöße im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für Abmahnungen.
3. Was kann abgemahnt werden?
Abmahnungen sind in fast allen Rechtsgebieten möglich. Ich vertrete und berate meine Mandanten bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Dazu zählen u. a. folgende Rechtsverstöße:
- Bilderklau und unrechtmäßig verwendete Grafiken, Fotos, Musikstücke, Texte oder andere urheberrechtlich geschützte Werke
- Filesharing
- Fehlende Urhebernennung
- Die Verwendung einer fremden Marke, z. B. in einer Anzeige oder einem Kaufangebot
- Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
- Die Verwendung von fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Irreführende Werbung
- Preisangaben ohne Mehrwertsteuer sowie falsche Preise
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Die Verschaffung eines unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteils
4. Was kostet eine Abmahnung?
Der Abmahner kann den Ersatz der Kosten fordern, die durch die Abmahnung entstanden sind. Dazu zählen neben den Anwaltskosten z. B. die Kosten zur Ermittlung der Adresse des Rechtsverletzers. Ist dem Abmahner durch die Rechtsverletzung ein Schaden entstanden, kann er zudem Schadensersatz fordern. Das kann z. B. der Gewinn sein, der dem Abmahner durch den Rechtsverstoß entgangen ist.
Die genauen Kosten einer Abmahnung variieren stark mit der Art des Rechtsverstoßes und können sehr hoch sein.
5. Robin Neuwirth: Ihr Rechtsanwalt bei Abmahnungen
Ich bin ausschließlich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig und habe bereits zahlreiche Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht mit Erfolg abgewehrt und durchgesetzt.
Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung Ihres abmahnsicheren Geschäftsbetriebs und prüfe für Sie, ob Mitbewerber Ihre Rechte verletzen. Unfaires Verhalten und Verstöße gegen Ihr Urheber- oder Markenrecht mahne ich zielgerichtet ab und sorge dafür, dass Ihre Gegner sich zur Unterlassung verpflichten. Haben Sie durch einen Rechtsverstoß einen Schaden erlitten oder ist Ihnen Gewinn entgangen? Dann fordere ich für Sie Schadensersatz und verfolge Ihre Forderungen ggf. auch vor Gericht.
Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, so prüfe ich genau, ob der Absender zum Ausspruch der Abmahnung berechtigt war und ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Ich sorge für eine bestmöglichen Reduzierung der Abmahnkosten und verhandle den Inhalt der Unterlassungserklärung, sodass Sie keine unnötigen Verpflichtungen eingehen. Unberechtigte Abmahnungen wehre ich schnell und erfolgreich ab.