Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten und wollen wissen, wie Sie bestmöglich damit umgehen? Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist meist sehr kurz. Schnelles Handeln ist daher entscheidend. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich verhalten sollten, um die Abmahnung bestmöglich abzuwehren und die finanziellen Folgen einzudämmen.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth hat seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Er hat zahlreiche Abmahnungen für seine Mandanten erfolgreich abgewehrt und weiß, wie er bei berechtigten Abmahnungen die Abmahnkosten signifikant herunterhandeln kann, sodass der Mandant so wenig wie möglich zahlen muss. In vielen Fällen kann die Abmahnung gänzlich abgewehrt werden, sodass der Abgemahnte überhaupt nichts zahlen muss.

1. Warum haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Bei Verstößen gegen das Urheberrecht (z. B. Streaming von illegal ins Netz gestellten Filmen, Filesharing oder Bilderklau) kann der Urheber vom Rechtsverletzer mithilfe einer Abmahnung die Beseitigung und Unterlassung fordern.

Die Abmahnung verfolgt also vor allem zwei Ziele:

  1. Der Empfänger soll eine oder mehrere urheberrechtlich geschützte Dateien löschen (z. B. Foto, Audiodatei, Video, Text) und
  2. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurückschicken.

Jede Abmahnung enthält zudem einen Kostenteil, in dem die Zahlung der Abmahnkosten (in der Regel vor allem die Rechtsanwaltskosten) und möglicherweise auch Schadensersatz gefordert wird.

Mit der Abmahnung wirft Ihnen der Absender einen Rechtsverstoß vor. Abmahnungen sind oftmals so formuliert, dass der Empfänger den Eindruck hat, es gäbe kein Entkommen. Auch die hohen Kosten wirken einschüchternd.

Viele Abmahnungen sind jedoch unberechtigt!

Beispiel: Abmahnungen wegen Filesharing, die an den Inhaber des Internetanschlusses geschickt werden, sind besonders fehleranfällig. Nicht jede IP-Ermittlungssoftware funktioniert einwandfrei, deshalb werden regelmäßig die falschen Anschlussinhaber ermittelt und zu Unrecht abgemahnt!
Der Erhalt einer Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie tatsächlich ein Urheberrecht verletzt haben! Auch die geforderten Kosten sind meist zu hoch angesetzt. Ob die Abmahnung berechtigt ist und die Kosten reduziert werden können, kann nur im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung festgestellt werden.
 
Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung urheberrechtlicher Abmahnungen und prüfe für Sie schnellstmöglich, ob Sie ein Recht verletzt haben und Forderungen erfüllen müssen.

2. So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung

Ruhig bleiben und Fristen notieren

Behalten Sie einen kühlen Kopf und vermerken Sie in Ihrem Kalender die genannten Fristen. Ganz gleich ob die Vorwürfe völlig haltlos sind oder Sie tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben:

Handeln Sie unbedingt vor Ablauf der Frist! Sobald die Frist verstrichen ist, kann der Abmahner ein Gerichtsverfahren einleiten, das weitere hohe Kosten auslöst.

Keine Zahlung, keine Unterschrift

Unterschreiben Sie auf keinen Fall einfach die Unterlassungserklärung und zahlen Sie erstmal nichts. Denn selbst wenn die Vorwürfe berechtigt sind, ist die Unterlassungserklärung der Abmahnanwälte fast immer zu weit gefasst und die Kostenberechnung ist viel zu hoch kalkuliert.

Wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückgeschickt haben, gibt es leider kein zurück mehr, denn die Erklärung ist bindend!

Kein Kontakt zu den Abmahnern

Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme – egal ob schriftlich oder telefonisch – mit dem Abmahner. Abmahnkanzleien sind spezialisiert darauf, Ihre Gegner einzuschüchtern und werden sich ohne fundierte rechtliche Argumentationen nicht klein kriegen lassen.

Unbedingt anwaltlichen Rat einholen

Sofort nach Erhalt der Abmahnung sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht wenden. Ich habe umfangreiche Erfahrungen mit der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen und bin daher der richtige Ansprechpartner an Ihrer Seite. Zusammen erarbeiten wir die beste Strategie, damit Sie so wenig wie möglich oder überhaupt nichts zahlen müssen.

Wegen der kurzen Fristen bekommen Sie bei mir immer so bald wie möglich einen Termin. Gerne beantworte ich in einem Erstgespräch alle Fragen zur Abmahnung und zeige Ihnen Lösungswege auf.

3. Ihr Rechtsanwalt bei Abmahnungen: Robin Neuwirth

Nur ein versierter Anwalt kann Sie effektiv gegen unberechtigte Forderungen in Abmahnungen verteidigen. Ich greife auf jahrelange Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen zurück und kann Ihnen so bereits im Erstgespräch viele hilfreiche Informationen an die Hand geben. Selbstverständlich teile ich Ihnen auch mit, wie hoch meine Gebühren für die Beratung und Vertretung gegenüber den Abmahnern sind, sodass Sie volle Kostentransparenz haben.

Bei jeder Abmahnung prüfe ich folgende Fragen für Sie:

  • Darf der Absender Sie überhaupt abmahnen?
  • Haben Sie einen Rechtsverstoß begangen?
  • Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst?
  • Ist die Höhe der Vertragsstrafe angemessen?
  • Darf der Gegner Schadensersatz fordern?
  • Sind die Abmahnkosten zu hoch?
  • Bestehen Folgehaftungsfallen?

Je nach Einzelfall verfolge ich diese Ziele:

  • Wir reduzieren die Abmahnkosten, sodass Sie so wenig wie möglich zahlen – am besten gar nichts.
  • Sie müssen keine Unterlassungserklärung abgeben oder wir modifizieren die Erklärung so, dass Sie zu Ihren Gunsten ausfällt

Laden Sie Ihre Abmahnung direkt hier hoch oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich setzte mich dann umgehend für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung mit Ihnen in Verbindung.